AGC Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Consulting

ra.mehrer@mehrer-law.de | Andrea B. Mehrer - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Arbeitsrecht

Info

  • Freisinger Straße 30
  • 85737 Ismaning
  • Ansprechpartner
  • Andrea B. Mehrer

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Gründungsjahr

2015

Mitarbeiter

1-10

Folge uns auf

7227

Arbeitsrecht für Arbeitgeber - unkomplizierte und lösungsorientierte Beratung - persönlich und indiviuduell

Erfahrung und Engagement auf Augenhöhe

Ihre Ziele und Ihr Interesse zählen.

Ich biete Ihnen eine persönliche und lösungsorientierte Beratung und unterstütze Sie in arbeitsrechtlichen und strategischen HR-Fragen, stehe Ihren Führungskräften und Personalern zur Seite, gerne auch mit Schulungen, vor Ort, hier in meinen Schulungsräumen in Ismaning oder auch remote.

Als Unternehmerin – ich bin Gesellschafterin eines mittelständischen Unternehmens – kann ich Ihre Themen auch ökonomisch und strategisch einordnen. Im Falle eines Falles vertrete ich Sie als erfahrene Anwältin natürlich auch vor Gericht.

Mit 15 Jahren Tätigkeit für eine internationale Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei verfüge ich über ein breites Spektrum an Erfahrung und auch über ein gut ausgebautes Netzwerk,

Wir finden gemeinsam die optimale Lösung für Sie und Ihr Unternehmen.

Andrea B. Mehrer

Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

AGC Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Consulting

Freisinger Straße 30, 85737 Ismaning

Tel.  +49 (89)18922050

ra.mehrer@mehrer-law.de

www.mehrer-law.de

 

 

 

 

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Öffnungszeiten

  • Montag: 09:00 - 17:00 Uhr
  • Dienstag: 09:00 - 17:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 - 17:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 - 17:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

Telefon- und online-Termine sind auch abweichend möglich nach Vereinbarung. An Feiertagen ist das Büro geschlossen.

#Beratung #Rechtsberatung #Führungskräfte

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Inflationsprämie

Liebe Arbeitgeber, noch immer besteht die Möglichkeit, eine Inflationsprämie zu zahlen. Nach § 3 Nr.Mehr anzeigen



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Angebot

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Liebe Arbeitgeber,

noch immer besteht die Möglichkeit, eine Inflationsprämie zu zahlen.

Nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz  dürfen Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 maximal 3.000,00 EUR steuerfrei zahlen.

Es ist eine freiwillige Zahlung. Folglich liegt es in Ihrem Ermessen als Arbeitgeber, ob Sie Ihren Beschäftigten die Prämie zahlen. Dennoch müssen Sie Regeln dazu einhalten.

Ich unterstütze Sie gern bei der rechtskonformen Umsetzung.

 

Andrea B. Mehrer

Rechtsanwältin  – Fachanwältin für Arbeitsrecht 

 

Freisinger Straße 30

85737 Ismaning

Tel.  +49 (89)18922050

Fax: +49 (89)18922052

 

www.mehrer-law.de

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Dienstleistungen, Service und Beratung, Recht & Steuer, Rechtsanwälte

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