Neues Nachweisgesetz zum 01.08.2022 – bis zu 2.000 € Ordnungsgeld drohen – Handlungsbedarf für Arbeitgeber:innen
Info für alle Arbeitgeber:innen: Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen ist vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und tritt zum 01.08.2022 in Kraft. Im Einzelfall sind bis zu 2.000 € Ordnungsgeld fällig, wenn Arbeitsverträge nicht nach dem ab 01.08.2022 geltenden Gesetz über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in Deutschland angepasst…
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