Bildung & Wissenschaft
Lerntherapie Ismaning
23.07.2017
Kostenübernahme durch Landratsamt möglich
Bei Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens hinsichtlich Legasthenie oder Dyskalkulie ist ein Antrag auf Kostenübernahme durch das Landratsamt als ambulante Eingliederungshilfe nach § 35a, SGB VIII möglich.