Inflationsprämie
Liebe Arbeitgeber,
noch immer besteht die Möglichkeit, eine Inflationsprämie zu zahlen.
Nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz dürfen Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 maximal 3.000,00 EUR steuerfrei zahlen.
Es ist eine freiwillige Zahlung. Folglich liegt es in Ihrem Ermessen als Arbeitgeber, ob Sie Ihren Beschäftigten die Prämie zahlen. Dennoch müssen Sie Regeln dazu einhalten.
Ich unterstütze Sie gern bei der rechtskonformen Umsetzung.
Andrea B. Mehrer
Rechtsanwältin – Fachanwältin für Arbeitsrecht
Freisinger Straße 30
85737 Ismaning
Tel. +49 (89)18922050
Fax: +49 (89)18922052
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