
Arbeitsvertrag digital: Sie können Arbeitsverträge seit 1. Januar 2025 (fast alle) Arbeitsverträge wirksam per E-Mail und pdf abschließen
Alles in Schriftform?
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) macht es möglich; das Gesetz trat weitgehend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Damit sollen Unternehmen vom Verwaltungsaufwand entlastet werden. Doch auch Arbeitnehmer profitieren davon. So können Arbeitsverträge viel schneller mit weniger Aufwand und ohne Papier wirksam abgeschlossen werden.
ABER: Leider gilt das Gesetz nicht für alle und Jeden; es gibt Einiges zu beachten. Ganz so einfach macht es uns der Gesetzgeber nicht 😉. Deshalb lohnt sich ein Blick in die Details der Änderungen, damit Sie nicht in kostenpflichtige Fallen tappen oder gar Ordnungswidrigkeiten riskieren.
Sehen Sie Details im Artikel im Link.
Haben Sie Fragen? Möchten Sie sich individuell beraten lassen? Sprechen Sie mich gerne an, ich bin für Sie da.
Andrea B. Mehrer
Rechtsanwältin – Fachanwältin für Arbeitsrecht
Freisinger Straße 30
85737 Ismaning
Tel. +49 (89)18922050
Fax: +49 (89)18922052

Weblink: Digitaler Arbeitsvertrag
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