Sachverständige
Andrea B. Mehrer
Digitalisierung im Arbeitsrecht: Seit 2025 gelten Formerleichterungen für
Lange haben wir darauf gewartet: Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) trat weitgehend zum 1. Januar […]
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SchließenLange haben wir darauf gewartet:
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) trat weitgehend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Unternehmen sollen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden.
Das Gesetz nimmt u.a. Änderungen am sogenannten Nachweisgesetz vor, das uns die Pflicht auferlegt hat, Arbeitsverträge in Schriftform abzuschließen. Nun gibt es Formerleichterungen, z.B. ist der Vertragsschluss in den meisten Fällen – leider nicht in allen – in Textform und mit pdf möglich.
Ich habe die Details in einem ausführlichen Artikel für Sie zusammengestellt, sehen Sie unten den Link.
Haben Sie Fragen? Möchten Sie sich individuell beraten lassen? Sprechen Sie mich gerne an, ich bin für Sie da.
Andrea Mehrer
Rechtsanwältin – Fachanwältin für Arbeitsrecht
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