SZM GmbH / GTÜ-Prüfstelle Ismaning

HU-Fristen für lof Zugmaschinen

Alle Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ≤ 40 km/h sind im Abstand von 24 Monaten zur HU vorzuführen, unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse (zGM). Alle Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit > 40 km/h sind im Abstand von 12 Monaten vorzuführen, bei einer Gesamtmasse ≤ 3,5 t. Überschreitet die zulässige Gesamtmasse 7,5 t, ist in Abhängigkeit von Erstzulassung und zGM zusätzlich eine Sicherheitsprüfung erforderlich. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gern Ihr GTÜ-Prüfer.

Wir helfen Ihnen weiter!
Terminvereinbargung telefonisch und per e-Mail
Tel: 089 999796-29
Mail: pruefstelle@szmgmbh.de

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