Reifenwechsel: Sicher durch den Winter
Winterreifenpflicht
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative (§ 2 (3a) StVO). Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz.
- Die Anforderungen an Winterreifen sind neu gefasst: Statt der Kennzeichnung „M+S“ ist das Alpine-Symbol erforderlich.
- Bei Nutzfahrzeugen (Klassen N2, N3) und Kraftomnibussen (Klassen M2, M3) muss auch die Lenkachse mit Winterreifen ausgerüstet
sein. - Der Hinweis auf Winterreifen mit zu geringem Geschwindigkeitsindex (< bbH) im Innenraum kann auch elektronisch erfolgen.
- Altbestände von M+S-Reifen können bis zum 30.09.2024 verwendet werden.
Wichtige Fakten zu Winterreifen
Winterreifen verbessern die Fahreigenschaften bei Schnee und Matsch und spielen eine wichtige Rolle für sicheres Fahren bei schwierigen Witterungsverhältnissen. Das Laufflächenprofil von Winterreifen zeichnet sich im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen aus und die Gummimischung sind für unterschiedliche Witterungsverhältnisse optimiert.
Dadurch hat der Winterreifen vor allem bei Schnee und Matsch einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Reifen.
Mit Profil Leben schützen
In Deutschland gilt eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Bei Fahrrädern mit Hilfsmotor (Mofa), Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern genügt mindestens 1 mm Profiltiefe. Mit abnehmender Profiltiefe und zunehmendem Alter lassen das Leistungsvermögen und die Sicherheit von Reifen nach. Die GTÜ empfiehlt deshalb generell, Winterreifen mit einer Profiltiefe unter 4 mm oder einem Alter von über zehn Jahren zu Ihrer eigenen Sicherheit auszutauschen.
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