Unfall, Krankheit oder seelische, geistige oder körperliche Behinderung können dazu führen, dass wichtige Angelegenheiten des Lebens dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst erledigt werden können. Dann wird jemand benötigt, der die Interessenten und Rechte der Betroffenen u.a. gegenüber Ämtern, Behörden, Banken und Ärzten vertritt. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind hierfür wichtige Dokumente.
Melanie Prautsch, Betreuungsverein des AWO Kreisverbands München-Land e.V. informiert Sie, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und was Sie bei der Ausstellung der Vollmachten beachten sollten.
Referentin: Melanie Prautsch, Betreuungsverein
Anmeldung: bis 4. April erforderlich