Rechtsanwälte

Andrea B. Mehrer

Inflationsprämie

Liebe Arbeitgeber, noch immer besteht die Möglichkeit, eine Inflationsprämie zu zahlen. Nach § 3 Nr.Mehr anzeigen



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Angebot

Andrea B. Mehrer

Liebe Arbeitgeber,

noch immer besteht die Möglichkeit, eine Inflationsprämie zu zahlen.

Nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz  dürfen Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 maximal 3.000,00 EUR steuerfrei zahlen.

Es ist eine freiwillige Zahlung. Folglich liegt es in Ihrem Ermessen als Arbeitgeber, ob Sie Ihren Beschäftigten die Prämie zahlen. Dennoch müssen Sie Regeln dazu einhalten.

Ich unterstütze Sie gern bei der rechtskonformen Umsetzung.

 

Andrea B. Mehrer

Rechtsanwältin  – Fachanwältin für Arbeitsrecht 

 

Freisinger Straße 30

85737 Ismaning

Tel.  +49 (89)18922050

Fax: +49 (89)18922052

 

www.mehrer-law.de

#Arbeitsrecht #Personal #Rechtsberatung
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